Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PV), Schwefelbad Steinbeck
Für die geplante Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wurden umfassende Antrags- und Planungsunterlagen zur Vorbereitung des Genehmigungs- und Bauleitplanverfahrens erarbeitet. Ziel des Projektes ist die Schaffung der planungsrechtlichen und fachgutachterlichen Grundlagen zur Realisierung einer Anlage zur regenerativen Energieerzeugung.
Im Rahmen der Umweltprüfung wurde ein Umweltbericht erstellt, in dem die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft sowie Landschaftsbild bewertet wurden. Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange erfolgte eine Artenschutzprüfung der Stufe II, u.A. auf Grundlage von faunistische Kartierungen, darunter Erfassungen von Fledermäusen sowie Brutvögeln, um mögliche Betroffenheiten geschützter Arten zu identifizieren und geeignete Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen abzuleiten.
Darüber hinaus wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt, um mögliche Auswirkungen auf nahegelegene Natura-2000-Gebiete zu beurteilen. Da sich das Vorhaben innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes befindet, wurde zudem ein Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzgebietes (LSG) vorbereitet.
Parallel dazu erfolgten durch externe Fachbüros die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit städtebaulichen Leistungen sowie technische und wirtschaftliche Berechnungen zur geplanten Photovoltaikanlage. Die erarbeiteten Unterlagen bilden gemeinsam die Grundlage für das Bauleitplanverfahren und das anschließende Genehmigungsverfahren zur Umsetzung der Freiflächen-PV-Anlage.
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